Aufgaben Datenbank

05.01.01.01z (Baden-Württemberg) Ausführen von einfacheren Büroaufgaben (Bürohelfer/-in)

Laufende Nr
689
SYS_1
05
SYS_2
05.01
SYS_3
05.01.01
SYS_4
05.01.01.01z
ORGEINHEIT
Verwaltungs- und Sekretariatsdienste
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Verwaltungsdienste
ERAAA
Ausführen von einfacheren Büroaufgaben (Bürohelfer/-in)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
1
DNERA
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH
THG

EA

Erledigen von Bürotätigkeiten, z. B. nach Vorgabe

- Dokumente erfassen, archivieren / heraussuchen, vervielfältigen, verteilen

- Texte / Daten erfassen

- Posteingang /-ausgang bearbeiten

- Telefongespräche annehmen, erfassen und weiterleiten,

   Standardauskünfte geben, Auftragsanrufe durchführen

 

 

Ausführen von Boten- und Besorgungsgängen

Für z. B. Materialien, Teile und Dokumente Interne und externe Hol- und Bringdienste durchführen.

 

 

 

 

Die aufgeführten Verrichtungen entsprechen ausnahmslos dem Inhalt des Bildungsplanes der Hauptschule, sind wertgleich und lediglich beispielhaft genannt.

Insofern andere bzw. weitere vergleichbare Verrichtungen abgefordert werden, die keiner weiteren betrieblichen Kenntnisse bedürfen, ergibt sich daraus keine abweichende Bewertung.

Das Zusatzbeispiel beschreibt eine Aufgabe mit verschiedenen einfachen Verrichtungen, die dem Ausgangsniveau der Arbeitsbewertung entsprechen. Zur Ausführung sind nur geringe betriebliche Kenntnisse erforderlich.

Innerhalb der inhaltlich vergleichbaren tariflichen Niveaubeispiele 05.01.01.05 Bürohilfe und 07.04.02.05 Call-Center-Agent gingen die Tarifvertragsparteien von umfangreicheren betrieblichen Kenntnissen aus, da diese Aufgaben mit der Stufe A2 bewertet sind.

Diese einfachen Büroaufgaben, wie oben beschrieben, werden häufig von Aushilfskräften / Ferienjobbern etc. ausgeführt.                                                        

 

Bewertungsbegründung

 

 

Stufe

 

Punkte

 

         Wissen und Können

A        Anlernen


Das Erledigen von einfacheren Büroaufgaben erfordert ein Wissen und Können, das grundsätzlich dem Ausgangsniveau der Arbeitsbewertung entspricht.

Die zusätzlich erforderlichen Kenntnisse der betrieblichen Gegebenheiten erfordern jeweils eine einmalige Unterweisung und kurze Übung.

 

 

A1

 

 

3

 

B        Ausbildung

-

-

 

E        Erfahrung

-

-

 

D      Denken

Die Büroaufgaben beinhalten eine leicht zu erfassende Aufnahme und Verarbeitung von Informationen.

D1

1

 

H      Handlungsspielraum / Verantwortung

Die Durchführung der Büroaufgaben erfolgen nach Anweisungen mit geringen Ausführungsspielräumen (Auswahl wertgleicher Alternativen) bei einzelnen Verrichtungen.

H1

1

 

K      Kommunikation

Die Erledigung von Büroaufgaben erfordert eine Informationseinholung und –weitergabe zu Abweichungen sowie zur Auftragseinholung und -abmeldung.

K1

1

 

F      Mitarbeiterführung

Keine

-

-

 

Summe Punkte

 

 

6