03.02.01.03z (Baden-Württemberg) Vermitteln technischer Ausbildungsinhalte / Anfertigen von Betriebsmitteln (Ausbilder/-in 1)
- Laufende Nr
- 686
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.02
- SYS_3
- 03.02.01
- SYS_4
- 03.02.01.03z
- ORGEINHEIT
- Bildungswesen
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Ausbildung
- ERAAA
- Vermitteln technischer Ausbildungsinhalte / Anfertigen von Betriebsmitteln (Ausbilder/-in 1)
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 8
- DNERA
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
- THG
EA
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Vermitteln technischer Ausbildungsinhalte |
Mit Ausbildungsverantwortlichen (z.B. Ausbildungsmeister/-in) Inhalte und Aufgaben im Rahmen der Berufsbilder technischer Berufe konkretisieren und abstimmen. Die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lerninhalte methodisch vermitteln, Lernfortschritte überwachen und Ergebnisse überprüfen. Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten. Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften vermitteln und überwachen. |
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Betreuen von Auszubildenden |
Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung / Ausbildungsbeauftragung Auszubildende und Praktikanten anleiten und einsetzen. Ausbildungsnachweise und Befähigungsberichte ausstellen und abzeichnen. Bei der Beurteilung zur Erreichung der Lernziele mitwirken. |
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Anfertigen von einfachen Betriebsmitteln |
Prüfen von Fertigungsunterlagen auf Vollständigkeit (Zeichnungen, Prinzipzeichnungen, Funktionsbeschreibungen, Reparaturaufträge). Arbeitsablauf planen. Bei neuartigen Betriebsmitteln Arbeitsablauf abstimmen. Teile unter Einsatz aller gängigen Fertigungsverfahren nach Zeichnung anfertigen. Angelieferte Teile nach Zeichnung vermessen. Betriebsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen) nach Zeichnung / Prinzipzeichnung / Funktionsbeschreibung montieren und auf Funktionsfähigkeit prüfen. Ggf. Anpassungs- und/oder Nacharbeiten durchführen bzw. durchführen lassen. |
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Reparieren von Betriebsmitteln |
Betriebsmittel reparieren bzw. beim Reparieren von komplexen Betriebsmitteln unter fachlicher Anleitung mitwirken. |
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Dokumentation der Betriebsmittel |
Mit Hilfe vorgegebener Standards Betriebsmittel beschreiben. Ggf. in Absprache mit der Betriebsmittelkonstruktion Zeichnungsunterlagen und Dokumentationen ergänzen (z. B. Prinzipzeichnungen, Zeichnungen für Verschleißteile). |
Das Zusatzbeispiel ist abgeleitet von den tariflichen Niveaubeispielen 05.03.04.05 Betriebsmittelmechaniker/-in 1, 01.06.01.05 Kauffrau/-mann 1 und konkretisiert den im TNB 03.02.01.05 Ausbildungsmeister/-in 1 beschriebenen Einsatz der hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten. Es beschreibt die Vermittlung von Wissen und Können zu gängigen technischen Ausbildungen (z.B. Industriemechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, Mechatroniker/-in) auf dem Niveau der originären Arbeitsaufgabe.
Bei höherer Wertigkeit der originären Arbeitsaufgabe ergibt sich die Bewertung bei ganzheitlicher Betrachtung der Arbeitsaufgabe entsprechend. Wenn in diesem Fall die Anforderung durch die Ausbildung nicht wertprägender Bestandteil der Aufgabe ist, besteht die Möglichkeit, diese durch eine freiwillige betriebliche Funktionszulage zu honorieren. Vergleichbare Lösungen zu Ausbildungen im kaufmännischen Bereich sind auf dem Niveau 02.01.01.10 Einkaufssachbearbeiter/-in, 05.01.02.05 Sekretärin/-in 1 und 07.01.01.05 Vertriebssachbearbeiter/-in vorstellbar.
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Bewertungsbegründung
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Stufe |
Punkte |
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Wissen und Können A Anlernen |
- |
- |
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B Ausbildung |
B2 |
13 |
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E Erfahrung |
E2 |
3 |
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D Denken |
D2 |
3 |
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H Handlungsspielraum / Verantwortung |
H2 |
3 |
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K Kommunikation |
K3 |
5 |
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F Mitarbeiterführung Erläuterung: Entsprechend den tariflichen Regeln erfüllt das Betreuen von Auszubildenden und Praktikanten nicht die Anforderungen an das Bewertungsmerkmal Mitarbeiterführung. Dies wurde im tariflichen Niveaubeispiel 01.06.01.05 Kauffrau/-mann 1 durch ‚keine Mitarbeiterführung’ demonstriert.
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Summe Punkte
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27 |
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