Aufgaben Datenbank

03.02.01.03z (Baden-Württemberg) Vermitteln technischer Ausbildungsinhalte / Anfertigen von Betriebsmitteln (Ausbilder/-in 1)

Laufende Nr
686
SYS_1
03
SYS_2
03.02
SYS_3
03.02.01
SYS_4
03.02.01.03z
ORGEINHEIT
Bildungswesen
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Ausbildung
ERAAA
Vermitteln technischer Ausbildungsinhalte / Anfertigen von Betriebsmitteln (Ausbilder/-in 1)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
8
DNERA
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH
THG

EA

Vermitteln technischer Ausbildungsinhalte

Mit Ausbildungsverantwortlichen (z.B. Ausbildungsmeister/-in) Inhalte und Aufgaben im Rahmen der Berufsbilder technischer Berufe konkretisieren und abstimmen.

Die auszuführenden Arbeiten erläutern, Lerninhalte methodisch vermitteln, Lernfortschritte überwachen und Ergebnisse überprüfen.

Zwischen- und Abschlussprüfungen vorbereiten.

Bedienungs- und Sicherheitsvorschriften vermitteln und überwachen.

 

 

Betreuen von Auszubildenden

Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung / Ausbildungsbeauftragung Auszubildende und Praktikanten anleiten und einsetzen.

Ausbildungsnachweise und Befähigungsberichte ausstellen und abzeichnen. Bei der Beurteilung zur Erreichung der Lernziele mitwirken.

 

 

Anfertigen von einfachen Betriebsmitteln

Prüfen von Fertigungsunterlagen auf Vollständigkeit (Zeichnungen, Prinzipzeichnungen, Funktionsbeschreibungen, Reparaturaufträge). Arbeitsablauf planen. Bei neuartigen Betriebsmitteln Arbeitsablauf abstimmen.

Teile unter Einsatz aller gängigen Fertigungsverfahren nach Zeichnung anfertigen. Angelieferte Teile nach Zeichnung vermessen. Betriebsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen) nach Zeichnung / Prinzipzeichnung / Funktionsbeschreibung montieren und auf Funktionsfähigkeit prüfen. Ggf. Anpassungs- und/oder Nacharbeiten durchführen bzw. durchführen lassen.

 

 

Reparieren von Betriebsmitteln

Betriebsmittel reparieren bzw. beim Reparieren von komplexen Betriebsmitteln unter fachlicher Anleitung mitwirken.

 

 

Dokumentation der Betriebsmittel

Mit Hilfe vorgegebener Standards Betriebsmittel beschreiben. Ggf. in Absprache mit der Betriebsmittelkonstruktion Zeichnungsunterlagen und Dokumentationen ergänzen (z. B. Prinzipzeichnungen, Zeichnungen für Verschleißteile).

Das Zusatzbeispiel ist abgeleitet von den tariflichen Niveaubeispielen 05.03.04.05 Betriebsmittelmechaniker/-in 1, 01.06.01.05 Kauffrau/-mann 1 und konkretisiert den im TNB 03.02.01.05 Ausbildungsmeister/-in 1 beschriebenen Einsatz der hauptamtlichen Ausbildungsbeauftragten. Es beschreibt die Vermittlung von Wissen und Können zu gängigen technischen Ausbildungen (z.B. Industriemechaniker/-in, Werkzeugmechaniker/-in, Mechatroniker/-in) auf dem Niveau der originären Arbeitsaufgabe.

Bei höherer Wertigkeit der originären Arbeitsaufgabe ergibt sich die Bewertung bei ganzheitlicher Betrachtung der Arbeitsaufgabe entsprechend. Wenn in diesem Fall die Anforderung durch die Ausbildung nicht wertprägender Bestandteil der Aufgabe ist, besteht die Möglichkeit, diese durch eine freiwillige betriebliche Funktionszulage zu honorieren. Vergleichbare Lösungen zu Ausbildungen im kaufmännischen Bereich sind auf dem Niveau 02.01.01.10 Einkaufssachbearbeiter/-in, 05.01.02.05 Sekretärin/-in 1 und 07.01.01.05 Vertriebssachbearbeiter/-in vorstellbar.

 

Bewertungsbegründung

 

 

Stufe

 

Punkte

 

         Wissen und Können

A        Anlernen

-

-

 

B        Ausbildung

Das Vermitteln von Inhalten und Aufgaben im Rahmen der Berufsbilder technischer Berufe sowie das Anfertigen und die Reparatur der Betriebsmittel erfordert eine 3½-jährige Berufsausbildung (z. B. als Werkzeugmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in).

B2

13

 

E        Erfahrung

Das Konkretisieren technischer Ausbildungsinhalte und die Betreuung von Auszubildenden und Praktikanten erfordern eine Erfahrung von bis zu 2 Jahren.

E2

3

 

D      Denken

Bei der Vermittlung technischer Ausbildungsinhalte, der Umsetzung von Reparaturaufträgen und konstruktiven Vorgaben sind standardisierte Lösungswege anzuwenden.

D2

3

 

H      Handlungsspielraum / Verantwortung

Die Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung, die Planung des Arbeitsablaufes sowie die Durchführung von Reparaturen erfolgen nach Anweisungen mit geringem Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen.

H2

3

 

K      Kommunikation

Die Anleitung der Auszubildenden und Praktikanten erfordert Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus.

K3

5

 

F      Mitarbeiterführung

Keine

Erläuterung: Entsprechend den tariflichen Regeln erfüllt das Betreuen von Auszubildenden und Praktikanten nicht die Anforderungen an das Bewertungsmerkmal Mitarbeiterführung. Dies wurde im tariflichen Niveaubeispiel 01.06.01.05 Kauffrau/-mann 1 durch ‚keine Mitarbeiterführung’ demonstriert.

 

-

-

                                                                                                                                                           

Summe Punkte

 

27