Aufgaben Datenbank

01.04.03.20z (Baden-Württemberg) Strategisches Ausrichten des Controlling (strategische/r Controller/-in)

Laufende Nr
678
SYS_1
01
SYS_2
01.04
SYS_3
01.04.03
SYS_4
01.04.03.20z
ORGEINHEIT
Rechnungswesen
UNB
Finanz- und Rechnungswesen
AUFGFAM
Controlling Betriebswirtschaft
ERAAA
Strategisches Ausrichten des Controlling (strategische/r Controller/-in)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
17
DNERA
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH
THG

EA

Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen

 

Erarbeiten von Entscheidungsgrundlagen (z.B. Unternehmens-, Umwelt-, Szenarioanalysen) zur Definition der Unternehmensziele und -leitbilder mit dem Management. Festlegen der Ziele des Controlling bei verschiedenen Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS, US-GAAP, HGB) sowie der Controllinggrundsätze (z.B. Markt-, Risiko-, Qualitätsorientierung) für die unterschiedlichen Unternehmensbereiche unter Berücksichtigung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

 

 

Entwickeln von Zielvorgaben

Zielvorgaben für Controllingsysteme entwickeln und festlegen.

Schnittstellen zu anderen Systemen analysieren und Auswirkungen abschätzen. Einführungsprozess überwachen, Wirksamkeit sicherstellen.

 

 

Planen und überwachen der Ergebnisse

Im Rahmen der Unternehmensziele betriebswirtschaftliche Kenngrößen für die Organisationsbereiche abstimmen und festlegen.

Betriebsergebnisse, Kosten- und Leistungszusammenhänge analysieren, kommentieren und Maßnahmen zur Ergebnissicherung ausarbeiten. Kostenkomplexe überwachen und steuern.

Koordinieren der Informationsflüsse, moderieren der Analyse und interpretieren der Messergebnisse. Unterstützen der Entscheidungsprozesse des Managements.

 

 

Führen von Mitarbeitern

Aufgaben- und bereichsbezogene Ziele gemeinsam entwickeln, Qualifikationsmaßnahmen festlegen; Mitarbeiter unter Beachtung von Eignung und Qualifikation einsetzen.

Arbeitsausführung unterstützen, Arbeitsergebnisse besprechen. Gruppenprozesse fördern.

Kostenbewusstes Handeln und Verbesserungsprozesse fördern, Erreichung der Unternehmensziele sicherstellen.

Die Einhaltung gesetzlicher, tariflicher, betrieblicher Regelungen, UVV, Arbeitszeitregelungen etc. überwachen.

Personelle Maßnahmen veranlassen bzw. durchführen, neue Mitarbeiter auch unter Mitwirkung anderer Stellen auswählen, Mitarbeiter beurteilen, fördern und weiterbilden.

Mitarbeitergespräche führen und Konfliktlösungen aufzeigen.

Dieses Zusatzbeispiel beschreibt die strategische Leitung des Controllings i.d.R. in größeren Unternehmen mit ggf. mehreren internationalen Standorten und Rechnungslegungsstandards (z.B. IFRS, US-GAAP, HGB). Im Bewertungsniveau liegt diese Aufgabe oberhalb des tariflichen Niveaubeispiels 01.03.03.15 Controller/-in und ist wertgleich mit dem 06.02.01.30 Konstruktionsgruppenleiter/-in.

 

Bewertungsbegründung

 

 

Stufe

 

Punkte

 

         Wissen und Können

A        Anlernen

-

-

 

B        Ausbildung


Die fachliche und organisatorische Leitung des Bereichs Controlling sowie das Entwickeln von Zielvorgaben für Controllingsysteme erfordert ein Wissen und Können, dass einer abgeschlossene Fachhochschulausbildung z.B.  als Dipl.-Betriebswirt/-in  FH entspricht.

B5

24

 

E        Erfahrung


Die umfassenden Kenntnisse der Unternehmensstrukturen zur Festlegung der betriebswirtschaftlicher Kenngrößen, das Einführen neuer Methoden und Verfahren von betrieblichen Controllingsystemen sowie das Planen und Überwachen der Ergebnisse erfordert eine Erfahrung von über 5 Jahren.

E5

10

 

D      Denken

Das Entwickeln von Zielvorgaben für Controllingsysteme sowie das Abschätzen der Auswirkungen zu Schnittstellen anderer Systeme unter Berücksichtigung variabler Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit erfordern es, bekannte Lösungsmuster weiterzuentwickeln.

D5

12

 

H      Handlungsspielraum / Verantwortung

Das Festlegen der Ziele des Controllings, der Controllinggrundsätze und der betriebswirtschaftlichen Kenngrößen für Organisationsbereiche erfolgt nach Zielvorgaben mit erweitertem Handlungsspielraum für ein komplexes Aufgabengebiet.

H7

14

 

K      Kommunikation

Beim Festlegen der Ziele des Controllings, der Controllinggrundsätze und der betriebswirtschaftlichen Kenngrößen für Organisationsbereiche sowie deren Überwachung ist Abstimmung und Koordination im Rahmen des Aufgabenkomplexes notwendig. Dabei sind bei gleicher Gesamtzielsetzung unterschiedliche Interessenlagen zusammenzuführen.

K4

7

F      Mitarbeiterführung


Bei der gemeinsamen Entwicklung von aufgaben- und bereichsbezogenen Zielen sind teilweise unterschiedliche Interessenlagen zu berücksichtigen; dabei verlangen die sich ändernden Anforderungen Prioritätenverschiebungen zwischen konkurrierenden Aufgabenstellungen, deren Auswirkungen in Bezug auf die Arbeitsausführung schwerer abschätzbar sind.

F4

5

 

Summe Punkte

 

 

72