Aufgaben Datenbank

01.02.02.20 (Baden-Württemberg) Leiten der Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsleiter/-in)

Laufende Nr
13
SYS_1
01
SYS_2
01.02
SYS_3
01.02.02
SYS_4
01.02.02.20
ORGEINHEIT
Rechnungsverwaltung
UNB
Finanz- und Rechnungswesen
AUFGFAM
Rechnungsprüfung
ERAAA
Leiten der Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsleiter/-in)
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
14
DNERA
3
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH
THG

EA

Bearbeiten von strittigen Fällen

Anwendung/Auslegung von Rahmenrichtlinien klären bzw. Klärung veranlassen, Prüfung von Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen sicherstellen. Auffällige Sachverhalte ggf. in Abstimmung mit den Fachabteilungen begutachten, analysieren, Abweichungen quantifizieren, Zahlungen der Höhe nach freigeben. Rückerstattungen geltend machen.

Verbessern von Methoden und Verfahren

Neue/geänderte Gesetze analysieren, Handlungsbedarfe ermitteln, Verfahren ändern und einführen. Anpassung der DV-Systeme initiieren. Erfolgswirksamkeit (z. B. hinsichtlich Haftungs-, Gewährleistungsansprüchen, Konventionalstrafen) überwachen. Arbeitsabläufe zusammen mit Lieferanten/Leistungsabrechnern prüfen und reorganisieren, Lösungsansätze entwickeln, Erfolg überwachen. Fachbereiche/ Lieferanten in Bezug auf Abrechnungsfragen schulen und beraten. Vortragskonforme Abwicklung sicherstellen,

nicht berechtigte Forderungen zurückweisen.

Führen von Mitarbeitern

Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung festlegen und abstimmen. Arbeitsergebnisse prüfen und besprechen. Informationsfluss sicherstellen. Mitarbeitergespräche führen. Neue Mitarbeiter ggf. unter Mitwirkung anderer Stellen auswählen. Vergütungsanpassungen vorschlagen. Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen sicherstellen.

BBG

Stufe Punkte
Wissen und Können
A Anlernen
- -
B Ausbildung Die Leitung und Steuerung der betrieblichen Rechnungsprüfung erfordert eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine darauf aufbauende, in der Regel 2-jährige Vollzeitfachausbildung (z. B. als staatlich geprüfte(r) Betriebswirt/-in).
B4
19
E Erfahrung Die Beurteilung strittiger Fälle, die Überwachung und Verbesserung von Methoden und Abläufen, die Umsetzung neuer Bestimmungen/Gesetze sowie die Beratung und Schulung der Fachbereiche/Lieferanten erfordern eine ca. 3- bis 5-jährige Erfahrung.
E4
8
D Denken Das Verbessern von Methoden und Verfahren der Rechnungsprüfung sowie vorhandener Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung sich ändernder gesetzlicher und betrieblicher Regelungen erfordert die Kombination von bekannten Lösungsmustern.
D4
8
H Handlungsspielraum / Verantwortung Die Verantwortung für die Auslegung und Anwendung von Rahmenrichtlinien bei der Entscheidung strittiger Fälle sowie die Einführung neuer Methoden und Verfahren erfordern einen erweiterten Handlungsspielraum innerhalb der Arbeitsaufgabe.
H5
9
K Kommunikation Die Leitung der Rechnungsprüfung erfordert Abstimmung und Koordination mit internen und externen Stellen.
K4
7
F Mitarbeiterführung Die Aufgabe erfordert die Abklärung der Aufgabenstellung innerhalb der Rechnungsprüfung. Die Auswirkung sich ändernder Rahmenbedingungen sind nach Art und Umfang überschaubar.
F2
3
Summe Punkte 54